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Solidaritätsprinzip

In der Gesundheitswirtschaft:

principle of solidarity

Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich – anders als beim Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung – nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Bei pflichtversicherten Beschäftigten werden die Beiträge zur GKV nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts bemessen.

Der Anspruch auf medizinische Leistungen ist unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe. Nur bei Leistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Krankengeld) spielt die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts eine Rolle. Die Leistungen richten sich nach dem Maß der individuellen Bedürftigkeit, die Beitragslast nach dem Maß der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit.

Hierüber findet in der GKV als Solidargemeinschaft ein sozialer Ausgleich zwischen besser und schlechter verdienenden Versicherten statt. Ausdruck des Solidaritätsprinzips ist auch die beitragsfreie Familienversicherung.

In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung aus der katholischen Soziallehre für den Grundsatz des wechselseitigen Füreinander-Eintretens (einer für alle, alle für einen). Das Solidaritätsprinzip soll soziale Ausgleichsprozesse legitimieren, z.B. in der Sozialversicherung.

 

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Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG)

 

 
     
           
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