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Solidaritätsprinzip
In der
Gesundheitswirtschaft
:
principle of solidarity
Strukturprinzip der
gesetzlich
en
Krankenversicherung
(GKV): Die
Beiträge
für den
Krankenversicherungsschutz
richten
sich – anders als beim Äquivalenzprinzip der
privat
en
Krankenversicherung
– nach der finanziellen
Leistungsfähigkeit
des Versicherten. Bei pflichtversicherten
Beschäftigte
n werden die
Beiträge
zur GKV nach einem
Prozentsatz
des
Arbeitsentgelt
s bemessen.
Der
Anspruch
auf medizinische
Leistungen
ist unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe. Nur bei
Leistungen
mit Lohnersatzfunktion (z.B.
Krankengeld
) spielt die Höhe des
beitragspflichtig
en
Arbeitsentgelt
s eine Rolle. Die
Leistungen
richten
sich nach dem Maß der
individuelle
n Bedürftigkeit, die Beitragslast nach dem Maß der
individuelle
n finanziellen
Leistungsfähigkeit
.
Hierüber findet in der GKV als Solidargemeinschaft ein sozialer
Ausgleich
zwischen besser und schlechter verdienenden Versicherten statt.
Ausdruck
des Solidaritätsprinzips ist auch die beitragsfreie
Familienversicherung
.
In der
Wirtschaftssoziologie
:
Bezeichnung
aus der
katholischen Soziallehre
für den
Grundsatz
des
wechselseitig
en Füreinander-Eintretens (einer für alle, alle für einen). Das Solidaritätsprinzip soll
sozial
e Ausgleichsprozesse legitimieren, z.B. in der
Sozialversicherung
.
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Solidarität, organische
Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG)
Weitere Begriffe :
Zahlensystem
Freihandel
Verschleiss, moralischer
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