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Solleinzellohnkosten

dienen der Kontrolle der Einzellohnkosten von Kostenstellen und beziehen sich auf die Istbeschäftigung. Sie ergeben sich aus der Multiplikation von Planeinzellohnkosten für einen Arbeitsgang pro Kostenträger und bearbeiteten Kostenträgern (xi). Um die Solleinzellohnkosten zu erfassen, wird in der Regel für die kostenstellenweise Kontrolle ein Monat als Bezugsgröße zugrunde gelegt. Werden nun in einer Kostenstelle n verschiedene Produktarten bearbeitet.

 

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