Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Solleinzellohnkosten

dienen der Kontrolle der Einzellohnkosten von Kostenstellen und beziehen sich auf die Istbeschäftigung. Sie ergeben sich aus der Multiplikation von Planeinzellohnkosten für einen Arbeitsgang pro Kostenträger und bearbeiteten Kostenträgern (xi). Um die Solleinzellohnkosten zu erfassen, wird in der Regel für die kostenstellenweise Kontrolle ein Monat als Bezugsgröße zugrunde gelegt. Werden nun in einer Kostenstelle n verschiedene Produktarten bearbeitet.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Solldeckungsbeitrag
Solleinzelmaterialkosten

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Strategische Entscheidung Offshore-Steuerabkommen Bundeszuschuss
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum