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Sollkaufmann
ist ein
Kaufmann
kraft
Eintragung
in das
Handelsregister
. Wer ein handwerkliches oder sonstiges
gewerblich
es
Unternehmen
(
Gewerbe
) betreibt, dessen
Betrieb
nicht schon nach § 1HGB den
Mußkaufmann
begründet, jedoch nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb
erfordert, ist verpflichtet, seine
Firma
ins
Handelsregister
eintragen zu lassen. Er wird dadurch zum
Vollkaufmann
. Es handelt sich hier meist um
Unternehmen
der
Urproduktion
wie z.B. Ziegeleien, Bergwerke und Steinbrüche; nicht jedoch um
land
- und forstwirtschaftliche
Unternehmen
(Kannkaufmann!).
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