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Sollkaufmann

ist ein Kaufmann kraft Eintragung in das Handelsregister. Wer ein handwerkliches oder sonstiges gewerbliches Unternehmen (Gewerbe) betreibt, dessen Betrieb nicht schon nach § 1HGB den Mußkaufmann begründet, jedoch nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Er wird dadurch zum Vollkaufmann. Es handelt sich hier meist um Unternehmen der Urproduktion wie z.B. Ziegeleien, Bergwerke und Steinbrüche; nicht jedoch um land- und forstwirtschaftliche Unternehmen (Kannkaufmann!).

 

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