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Solvabilitätsrichtlinie

Die Solvabilitätsrichtlinie trug zur Harmonisierung der europäischen Bankaufsichtsnorm im Bereich der mit Eigenmitteln zu unterlegenden Risikoaktiva bei. Es wurden insbesondere die Marktpreisrisiken aus dem stark wachsenden Handel mit Finanzinnovationen einer Regulierung unterworfen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte im Zuge der 4. KWG-Novelle.

 

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