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Sonderbetriebsausgaben

Aufwendungen, die dem mitunternehmerisch an einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter (Mitunternehmer) durch den Erwerb, die Nutzung oder Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens, im Zusammenhang mit Sondervergütungen oder direkt durch die Beteiligungen entstehen. Diese Aufwendungen dürfen sich jedoch nur dann mindernd auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswirken, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die an das Vorliegen von Betriebsausgaben gestellt werden.

 

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