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Sonderziehungsrechte (SZR)

Special Drawing Rights (SDR), Droits de Tirage Speciaux (DTS)
Form internationaler Verrechnungseinheiten, die 1967 durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Ergänzung von Gold- und Devisenrechten beschlossen wurden. Sie beinhalten einen Anspruch auf konvertible Währungen und werden dadurch gesichert, daß jedes an diesem System teilnehmende Land auf Verlangen (Designierung) SZR gegen die Hingabe konvertibler Währungen an Defizitländer übernehmen muß und diese bei Zahlungsbilanzproblemen zur Beschaffung von Devisen einsetzen kann. SZR stellen somit eine Form internationaler Liquidität dar, die bei den Transaktionen zwischen den Zentralbanken der IWF-Mitglieder und 15 «sonstigen Inhabern» verwendet werden (unter anderem Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Afrikanische Entwicklungsbank, Arabischer Währungsfonds usw.). SZR werden den Mitgliedsländern des IWF proportional
zu ihren Quoten (nationale Einlagen in den Währungsfonds) zugeteilt. Von 1970 bis 1994 gab es insgesamt sechs Zuteilungen. SZR sind nicht verbrieft, sondern werden in speziellen SZR-Konten beim IWF und in den Zentralbanken analog zu Reservepositionen verbucht. Seit 1974 werden sie mit Hilfe eines vom IWF festgelegten Währungskorbes bewertet. Anhand der Tageskurse der Korbwährungen wird ein SZR-Tageskurs ermittelt. SZR bilden die amtliche Bewertungsgrundlage der Aktivitäten des IWF und seiner angeschlossenen Organisationen. Die wichtigste Verwendungsart ist allerdings die Beschaffung konvertibler Devisen zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten durch Designierung. Dieser Designierung muß ein Mitgliedsland solange folgen und Devisen an Defizitländer abgeben, bis seine Bestände an SZR 200% des ihm insgesamt zugeteilten SZR-Bestandes erreichen. Heute werden vor allem freiwillige, gegenseitige (reziproke) Vereinbarungen zu Kauf und Verkauf von SZR geschlossen. Seit 1987 haben darum keine zwangsweisen Designierungen mehr stattgefunden.

 

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