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Sozialgesetzbuch
Gesetz, in dem u.a. auch Regelungen zur Erreichung hoher Beschäftigung enthalten sind. Die Regelungen zur Arbeitsförderung wurden 2002 durch das Job-Aqtiv-Gesetz ergänzt, worin die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, die Förderung beruflicher Bildung und Umschulung sowie Weiterbildung enthalten sind. In dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches sind außerdem die Regelungen zur Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer und die Abläufe eines Arbeitsgenehmigungsverfahren enthalten.
In der Gesundheitswirtschaft:
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es ist aus zahlreichen Einzelgesetzen hervorgegangen, mit deren Zusammenfassung der Gesetzgeber 1969 begonnen hat.
Das SGB teilt sich bisher in zwölf Bücher auf, die alle in sich mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und daher als jeweils eigenständiges Gesetz gelten. Die Bücher sind im einzelnen:
? das SGB I, Allgemeiner Teil
? das SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende
? das SGB III, Arbeitsförderung
? das SGB IV, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
? das SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung
? das SGB VI, Gesetzliche Rentenversicherung
? das SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung
? das SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe
? das SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
? das SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
? das SGB XI, Soziale Pflegeversicherung
? das SGB XII, Sozialhilfe
Das SGB enthält sowohl Regelungen über die früher in der Reichsversicherungsordnung (RVO) kodifizierten verschiedenen Teile der Sozialversicherung, als auch über die Teile des Sozialrechts, die als staatliche Fürsorgeleistungen aus Steuermitteln finanziert werden.
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