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Sozialkostendeckungssätze
ein wichtiges Hilfsmittel der
Kostenplanung
, ergeben sich aus dem
Produkt
der geplanten Bruttolöhne und Bruttogehälter mit den geplanten Sozialkostenverrechnungssätzen In der
Kostenplanung
der Sozialkostenstellen werden die
Sozialkosten
kalkulatorisch
verrechnet. Im Beispiel (
s
.u.) beträgt der Sozialkostendekkungssatz für
Krankengeld
4 200 000 € x 5 % = 210 000 DM. Der Sozialkostendeckungssatz
soll
meist nur die -4
variablen Kosten
decken; die
fixen Kosten
werden dann direkt in das
Betriebsergebnis
übernommen. Am Ende der
Periode
werden die tatsächlichen
Sozialkosten
mit den
kalkulatorisch
verrechneten
Sozialkosten
verglichen. Dabei ist zu beachten, daß der -, freiwillige
sekundär
e
Sozialaufwand
vor dem
Vergleich
aus den verrechneten
Sozialkosten
zu eleminieren ist.
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