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Sozialkostenverrechnungssatz
ein in der -
Kostenplanung
verwendeter Begriff, gibt in
Prozent
en von
Löhne
n und
Gehälter
n an, wie hoch der
Anteil
der
Sozialkosten
an der gesamten geplanten
Lohn
- bzw. Gehaltssumme ist. Die Sozialkostenverrechnungssätze werden wegen im
Zeitablauf
auftretenden
Schwankung
en immer auf Jahresdurchschnittswerten berechnet. Hierfür ist es notwendig, für alle Sozialkostenstellen Kostenpläne zu erstellen. Dabei ist bemerkenswert, daß die Sozialkostenverrechnungssätze neben dem freiwilligen
sekundär
en
Sozialaufwand
auch den nicht über
Kostenstellen
abgerechneten freiwilligen
primär
en
Sozialaufwand
berücksichtigen. Die
Betriebsabrechnung
übernimmt die
primär
en Istsozialkosten von
statistisch
geführten Abgrenzungskonten, die am
Jahresende
mit den in der
Kostenstellenrechnung
verrechneten
kalkulatorische
n
Sozialkosten
verglichen werden, wobei vor dem
Vergleich
die freiwilligen
sekundär
en
Sozialkosten
zu eleminieren sind. Mit den Sozialkostenverrechnungssätzen werden alle
Lohn
- und Gehaltsvorgaben in den Kostenstellenplänen multipliziert. Die auf diese Weise erhaltenen
Sozialkostendeckungssätze
müssen bei der
Kostenart
»
Kalkulatorische
Sozialkosten
« für
Lohn
- und Gehaltsempfänger ausgewiesen werden.
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