Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Soziallohn

Bestandteil des Lohnes. Man unterscheidet a) gesetzliche (Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung), b) tarifliche (Urlaubszahlungen) und c) betriebliche (Kantine, Betriebsarzt) Sozialleistungen.

Der Soziallohn ist ein Bedürfnislohn, der nicht die persönliche Leistung oder die bestehenden Anforderungen ( gerechter Lohn), sondern die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers berücksichtigt (z.B. Familienlohn).

Lohnformen

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Sozialleistungspolitik
Soziallohnrate

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Qualitätskonkurrenz Einzelhandelspanel Diktatur
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum