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Soziallohn
Bestandteil
des
Lohn
es. Man unterscheidet a)
gesetzlich
e (
Beiträge
zur
Renten
- oder
Krankenversicherung
), b)
tariflich
e (Urlaubszahlungen) und c)
betriebliche
(
Kantine
,
Betriebsarzt
)
Sozialleistungen
.
Der Soziallohn ist ein Bedürfnislohn, der nicht die persönliche
Leistung
oder die bestehenden
Anforderungen
(
gerechter Lohn
), sondern die gesellschaftliche
Stellung
des
Arbeitnehmer
s berücksichtigt (z.B. Familienlohn).
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