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Sozialversicherungsbeiträge

Die Leistungen der Sozialversicherung an die Versicherungsnehmer werden hauptsächlich finanziert durch Beiträge, teilweise zusätzlich auch durch Bundeszuschüsse. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dabei sowohl vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) als auch vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) bezahlt. Dem Arbeitnehmer werden sie monatlich vom Bruttoentgelt abgezogen, der Arbeitgeber entrichtet seinen Anteil in gleicher Höhe zusätzlich. Die Beiträge zur Unfallversicherung jedoch trägt nur der Arbeitgeber.

Spezielle Regelungen gelten für Bergleute, Landwirte und Künstler, sofern sie Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Bei ihnen trägt die Künstlersoziall Versicherung den Arbeitgeberanteil. Die Mittel dazu stammen einerseits aus Abgaben der Verwerter der Werke, andererseits aus Bundesmitteln.

 

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