Spezielle Regelungen gelten für Bergleute, Landwirte und Künstler, sofern sie Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Bei ihnen trägt die Künstlersoziall Versicherung den Arbeitgeberanteil. Die Mittel dazu stammen einerseits aus Abgaben der Verwerter der Werke, andererseits aus Bundesmitteln.