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Spekulationsfrist

Der Gewinn aus dem spekulativen An- und Verkauf von Wertpapieren und Immobilien muß versteuert werden, allerdings nur dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf eine bestimmte Zeitspanne unterschritten wird; diese Zeitspanne heißt Spekulationsfrist. Wird die Spekulationsfrist eingehalten, sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) beträgt die Spekulationsfrist für Wertpapiere zwölf Monate und für Immobilen zehn Jahre; so lange müssen sie mindestens im Eigentum des Anlegers verbleiben. Wird die Frist nicht eingehalten, sind die Gewinne als Spekulationsgewinne einkommensteuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Freigrenze: Beträgt der Gewinn weniger als 1.000 DM (also bis einschließlich 999,99 DM) pro Kalenderjahr, so ist er ebenfalls steuerfrei.

 

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Spekulationen
Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG

 

 
     
           
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