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Spekulationsfrist
Der
Gewinn
aus dem
spekulativ
en An- und
Verkauf
von
Wertpapiere
n und
Immobilien
muß versteuert werden, allerdings nur dann, wenn zwischen
Kauf
und
Verkauf
eine bestimmte
Zeitspanne
unterschritten wird; diese
Zeitspanne
heißt Spekulationsfrist. Wird die Spekulationsfrist eingehalten, sind die
Veräußerungsgewinne
steuerfrei
. Nach § 23
Einkommensteuergesetz
(
EStG
) beträgt die Spekulationsfrist für
Wertpapiere
zwölf Monate und für Immobilen zehn Jahre; so lange müssen sie mindestens im
Eigentum
des
Anleger
s verbleiben. Wird die
Frist
nicht eingehalten, sind die
Gewinne
als
Spekulationsgewinne
einkommensteuerpflichtig
. Allerdings gibt es eine
Freigrenze
: Beträgt der
Gewinn
weniger als 1.000 DM (also bis einschließlich 999,99 DM) pro
Kalenderjahr
, so ist er ebenfalls
steuerfrei
.
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Spekulationen
Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG
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