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Spekulationsfrist

Der Gewinn aus dem spekulativen An- und Verkauf von Wertpapieren und Immobilien muß versteuert werden, allerdings nur dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf eine bestimmte Zeitspanne unterschritten wird; diese Zeitspanne heißt Spekulationsfrist. Wird die Spekulationsfrist eingehalten, sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) beträgt die Spekulationsfrist für Wertpapiere zwölf Monate und für Immobilen zehn Jahre; so lange müssen sie mindestens im Eigentum des Anlegers verbleiben. Wird die Frist nicht eingehalten, sind die Gewinne als Spekulationsgewinne einkommensteuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Freigrenze: Beträgt der Gewinn weniger als 1.000 DM (also bis einschließlich 999,99 DM) pro Kalenderjahr, so ist er ebenfalls steuerfrei.

Die Spekulationsfrist nach dem Einkommensteuergesetz beträgt beim Verkauf von Wertpapieren zwölf Monate. Wer also innerhalb von zwölf Monaten Wertpapiere kauft und mit Gewinn wieder verkauft, unterliegt der Einkommensteuer, d. h., der erzielte Gewinn wird versteuert. Die Freigrenze beträgt DM
1. 000,—.
Werden die Gewinne nach Ablauf von zwölf Monaten verkauft, bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

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