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Spezialbanken

Kreditinstitute, die sich im Gegensatz zu den Universalbanken auf ein Teilgebiet des Kredit- oder Depositengeschäfts spezialisiert haben. Diese Spezialisierung kann sich auf das kurzfristige (z. B. Teilzahlungsbanken) und langfristige Kreditgeschäft (z. B. Hypothekenbanken) beziehen. Weiterhin ist eine Spezialisierung hinsichtlich bestimmter Kundenkreise ein sozialer (z. B. Arbeiter- und Beamtenbanken, Landwirtschaftsbanken), branchenmäßiger (z. B. Branchebanken, Konzernbanken) und bankgeschäftlicher Hinsicht (z. B. Bausparkassen, Kreditgarantiegemeinschaften, Kapitalbeteiligungsgesellschaften) möglich.

Im Gegensatz zu den Universalbanken, die die gesamte Bandbreite der Bankdienstleitungen anbieten, haben sich die Spezialbanken auf einzelne Geschäftsfelder spezialisiert.

Zu den Spezialbanken zählen beispielsweise die Realkreditinstitute (Hypothekenbanken), die Bausparkassen und die Teilzahlungskreditinstitute. Auch die Investmentbanken
und die Kreditgarantiegemeinschaften (Bürgschaftsbanken) zählen eindeutig zu den Spezialkreditinstituten. Eine weitere Form der Spezialbanken stellen die sogenannten Kreditinstitute mit Sonderaufgaben dar.

Sie können sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich organisiert sein und nehmen sehr spezielle Aufgaben der Finanzierung und der wirtschaftlichen Tätigkeit wahr. Beispiele für diese Kreditinstitute sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Sächsische Aufbaubank.

 

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Weitere Begriffe : Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) Eigenkapitalkosten, Quantifizierung von Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
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