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Splitting-Verfahren
Bei der
Zusammenveranlagung
von
Ehegatten
wird das
Splitting
-
Verfahren
angewendet. Hierbei wird das zusammengerechnete
Einkommen
beider
Ehegatten
zunächst halbiert, auch wenn nur ein
Ehegatte
Einkünfte
erzielt hat. Die sich für das halbe
Einkommen
ergebende
Einkommensteuer
wird sodann verdoppelt. Die sich nach dem
Splitting
-
Verfahren
ergebende
Einkommensteuer
wird für das ! gemeinsam zu versteuernde
Einkommen
der
Ehegatten
in der
Einkommensteuer
-
Splittingtabelle
ausgewiesen. Die Splittingberechnung braucht daher nicht für jeden Einzelfall durchgeführt zu werden. Für das Lohnsteuerverfahren ist das
Splitting
in den
Lohnsteuertabelle
n bei der
Steuerklasse
III berücksichtigt.
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Splitting
Splitting, produktionstechnisch
Weitere Begriffe :
Kognitive Verarbeitung
Gegenstromverfahren
Dynamische Amortisationszeit
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