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Splitting-Verfahren

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird das Splitting-Verfahren angewendet. Hierbei wird das zusammengerechnete Einkommen beider Ehegatten zunächst halbiert, auch wenn nur ein Ehegatte Einkünfte erzielt hat. Die sich für das halbe Einkommen ergebende Einkommensteuer wird sodann verdoppelt. Die sich nach dem Splitting-Verfahren ergebende Einkommensteuer wird für das ! gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehegatten in der Einkommensteuer-Splittingtabelle ausgewiesen. Die Splittingberechnung braucht daher nicht für jeden Einzelfall durchgeführt zu werden. Für das Lohnsteuerverfahren ist das Splitting in den Lohnsteuertabellen bei der Steuerklasse III berücksichtigt.

 

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Splitting, produktionstechnisch

 

 
     
           
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