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Staatsbanken

sind Kreditinstitute, die ursprünglich zu dem Zweck gegründet wurden, die Staatsgelder zu verwalten, die Kassengeschäfte des Staates abzuwickeln, Staatsanleihen auf dem Markt unterzubringen und den Geldmarkt zu regeln. Meist arbeiteten sie auch als Notenbank. Heute betreiben sie die gleichen Geschäfte wie andere Kreditinstitute. Mitunter ist »Staatsbank« auch eine Bank, deren Eigenkapital mehrheitlich dem Staat zusteht.

 

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