A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Staatsbanken
sind
Kreditinstitute
, die ursprünglich zu dem Zweck gegründet wurden, die Staatsgelder zu
verwalten
, die Kassengeschäfte des
Staat
es abzuwickeln,
Staatsanleihen
auf dem
Markt
unterzubringen und den
Geldmarkt
zu
regeln
. Meist arbeiteten sie auch als
Notenbank
. Heute betreiben sie die gleichen
Geschäfte
wie andere
Kreditinstitute
. Mitunter ist »
Staatsbank
« auch eine
Bank
, deren
Eigenkapital
mehrheitlich dem
Staat
zusteht.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Staatsbank
Staatsbürgschaft
Weitere Begriffe :
ESZB
Bekanntheitsgradanalyse
Coase-Theorem
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum