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Staatsverschuldung
üblicherweise wird unter Staatsverschuldung die – Nettoneuverschuldung verstanden, d. h. die Kreditaufnahme öffentlicher Hände, die über in der Vergangenheit aufgenommene und im laufenden Jahr fällig werdende Schulden hinausgeht und mithin zu zusätzlichen disponiblen »Einnahmen aus Krediten«
(Art. 115 Grundgesetz) führt (Nettoneuverschuldung = Bruttoverschuldung abzüglich kreditfinanzierter Schuldentilgung). Seit dem Beitritt Deutschlands zur –3 Europäischen Währungsunion (EWU) hat man sich verpflichtet, nicht über eine Nettoneuverschuldung von 3 % des Bruttoinlandsproduktes hinauszugehen. In den Haushaltsplänen wird nur die jährliche Nettoneuverschuldung ausgewiesen, da nur sie zu haushaltswirksamen Einnahmen führt. Die Bruttoverschuldung wird in der Kreditfinanzierungsübersicht, einer Anlage zum Haushaltsplan, deklariert. Die öffentliche Gesamtverschuldung ist mithin die Summe der jährlichen Nettoneuverschuldungen. Diese belief sich 2000 auf 1221,7 Mrd. Euro und verteilt sich wie folgt:
– Bund 59,79 %
– Länder 26,95 %
– Gemeinden 8,44 %
– Fonds »Deutsche Einheit« 3,37 %
– ERP-Sondervermögen 1,46 %
– die Verschuldung bei den Sozialversicherungen ist mit unter 1 % so gering, dass sie zu vernachlässigen ist.
Im internationalen Vergleich gehört die Bundesrepublik Deutschland (gemessen am Verhältnis der Gesamtverschuldung zum Bruttoinlandsprodukt) mit 60,1 % (2000) noch zu den vergleichsweise moderat verschuldeten Staaten.
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