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Stab

Stab heißt die Stelle im Leitungssystem eines Unternehmens, die auf die Erledigung ganz bestimmter Aufgaben spezialisiert ist (oft: Unterstützung/ Beratung der Unternehmensführung); einer anderen Stelle (Leitungsstelle) zugeordnet ist; keine Entscheidungen treffen kann, somit also keinerlei direkte Weisungsbefugnis gegenüber anderen Abteilungen hat; deshalb auch keine Entscheidungsverantwortung übernehmen muss. Sind mehrere dieser Stellen zu einer Abteilung zusammengefasst, dann wird diese Abteilung als Stabsabteilung bezeichnet (z. B. die Abteilung Unternehmensplanung, die der Geschäftsleitung zugeordnet ist).
Zur Einordnung des Stabs in das Hierarchie-System eines Unternehmens: Leitungssysteme.

Stab-Linien-Organisation

Der Begriff Stab wird in doppeltem Sinne gebraucht. Einmal werden hierunter alle persönlichen Leitungshilfen (Assistenten) der oberen Instanzenebene verstanden, die diese weitgehend von zahlreichen und zeitraubenden Detailarbeiten entlasten. Zum anderen werden mit Stäben alle tatsächlichen Leitungshilfen (Personen oder Kollegien) definiert, deren Aufgaben fest umrissen sind und deren Erledigung spezielle Fachkenntnisse erfordert. Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, daß Stäbe nur mit geringer und begrenzter Autorität ausgestattet sind, die sich im wesentlichen auf die fachliche Autorität erstreckt. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Einzelproblemen (Probleme der Delegation, Auseinanderfallen von fachlicher und funktioneller Autorität, Fluktuation der Stabstelleninhaber, usw.), weshalb die Anwendung in der Praxis umstritten ist.

 

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