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Stabilisierungspolitik

Konjunkturpolitik. Raum-Zeit-bezogene -j Wirtschaftspolitik zur Beeinflussung des Konjunkturverlaufs Konjunkturphasen) aufgrund der Zielvorgabe durch das Stabilitätsgesetz. Die Stabilisierungspolitik kann dabei sowohl nachfrageorientiert Keynesianismus) als auch angebotsorientiert (Angebotspolitik) eingesetzt werden. Träger der Stabilisierungspolitik sind zum einen die Gebietskörperschaften, insbesondere der Bund (Fiskalpolitik), und zum anderen die Deutsche Bundesbank (Geldpolitik).

 

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