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Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt Er verpflichtet die Teilnehmerländer der EWU, übermäßige öffentliche Haushaltsdefizite (Neuverschuldung > 3% des Bruttoinlandsprodukts; öffentlicher Schuldenstand > 60% des Bruttoinlandsprodukts) zu vermeiden und mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Im Extremfall kann gegen ein Land, das gegen diese Regelung verstößt, ein Bußgeld verhängt werden.

 

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