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Stabilitätsgesetz

Stabilitätsgesetz ist das Kurzwort für das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" von 1967. Alle wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen sollen von Bund und Ländern so getroffen werden, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. Da alle vier Ziele nur schwer zugleich zu verwirklichen sind, bezeichnet man dieses Zielbündel auch als magisches Viereck.

Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft.

 

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