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Stabilitätsprogramm
Länder, die an der
Währungsunion
teilnehmen, müssen jährliche Stabilitätsprogramme vorlegen. In diesen werden
Planung
en und
Annahme
n über die
Entwicklung
wichtiger ökonomischer Größen im Hinblick auf die
Erreichung
des im
Stabilitäts- und Wachstumspakt
festgelegten
mittelfristig
en
Ziel
s eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden
öffentlichen Haushalt
s dargestellt. Die Stabilitätsprogramme werden von der
EU-Kommission
und dem Wirtschafts- und
Finanzausschuß
geprüft.
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