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Stabilitätsprogramm

Länder, die an der Währungsunion teilnehmen, müssen jährliche Stabilitätsprogramme vorlegen. In diesen werden Planungen und Annahmen über die Entwicklung wichtiger ökonomischer Größen im Hinblick auf die Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten mittelfristigen Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden öffentlichen Haushalts dargestellt. Die Stabilitätsprogramme werden von der EU-Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß geprüft.

 

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