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Stammaktien
Stammaktie
n, die i. d.
R
. alsInhaberaktien ausgegeben werden,
verbrief
en dem
Inhaber
dieses
Wertpapiers
die nach dem deutschen
Aktiengesetz
zustehenden
Rechte
, so
z
.
B
. das
Dividendenrecht
(§ 58 AktG1965) und
Bezugsrecht
(§ 186
AktG
), das
Stimmrecht
(§§ 133-137
AktG
) auf der
Hauptversammlung
und dasRecht auf einen
Anteil
im
Liquidationserlös
(§ 271
AktG
) bei Auflösungder
AG
. Im Gegensatz zu denStammaktien sind Vorzugsaktienmit einem zusätzlichen Recht (beispielsweise bei der
Gewinnverteilung
) ausgestattet.
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Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften
Trade Expansion Act
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