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Stammaktien

Stammaktien, die i. d. R. alsInhaberaktien ausgegeben werden, verbriefen dem Inhaber dieses Wertpapiers die nach dem deutschen Aktiengesetz zustehenden Rechte, so z. B. das Dividendenrecht (§ 58 AktG1965) und Bezugsrecht (§ 186 AktG), das Stimmrecht (§§ 133-137 AktG) auf der Hauptversammlung und dasRecht auf einen Anteil im Liquidationserlös (§ 271 AktG) bei Auflösungder AG. Im Gegensatz zu denStammaktien sind Vorzugsaktienmit einem zusätzlichen Recht (beispielsweise bei der Gewinnverteilung) ausgestattet.

 

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