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Standortwahl

Als Standort wird der Ort bezeichnet, an dem ein Unternehmen mit seinen Räumlichkeiten geografisch angesiedelt ist. Hierzu zählen Bürogebäude, Fertigungshallen, Lager, Verkaufsstützpunkte etc. Nicht immer sind diese Einrichtungen an einem Ort konzentriert, sondern auf mehrere Orte verteilt. Eine Standortentscheidung bezieht sich daher nicht notwendigerweise nur auf die Wahl eines einzelnen Standorts, sondern kann auch die Entscheidung über die geografische Verteilung der Standorte eines Unternehmens umfassen. Standortentscheidungen sind immer dann zu treffen, wenn ein Unternehmen gegründet wird, ein bisheriger Standort den Anforderungen des Unternehmens nicht mehr genügt (Standortverlagerung) oder zusätzliche Standorte (z.B. Filialen) geschaffen werden sollen (Standortverteilung). Bei der Wahl des Standorts muss darauf geachtet werden, dass die Standortanforderungen, die sich aus der spezifischen Unternehmenstätigkeit ergeben (z.B. Rohstoff-, Arbeitskräfteverfügbarkeit), mit den Bedingungen, die am jeweils betrachteten Standort herrschen, übereinstimmen. Kommen mehrere Standorte in Betracht, sollte die Alternative gewählt werden, welche die formulierten Anforderungen
am besten erfüllt. Allerdings weisen die zur Auswahl stehenden Standorte meist unterschiedliche Vorzüge und Nachteile auf; hieraus ergeben sich gegebenenfalls Probleme bei der Standortbewertung. Wie alle konstitutiven Entscheidungen besitzt auch die Standortwahl für ein Unternehmen eine besondere Tragweite. Zum einen gehen von ihr vielfältige Folgewirkungen aus, zum anderen lassen sich einmal getroffene Standortentscheidungen nur schwer und auch nur unter hohen Kosten revidieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Standortwahl in unterschiedlich komplexen Dimensionen vollziehen kann: internationale Standortwahl (Kontinent, Staat), nationale Standortwahl (Region innerhalb eines Landes), lokale Standortwahl (Stadt oder Gemeinde einer Region), innerörtliche Standortwahl (Ortsteile, Stadtviertel etc.). Die Mehrzahl von Unternehmen ist relativ unbeschränkt bei ihrer Standortwahl. Allerdings existieren auch einige Branchen, die auf sehr spezifische Voraussetzungen am Ort ihrer Leistungserstellung angewiesen sind (z.B. Rohstoffgewinnungsbetriebe) und nur sehr beschränkte Auswahlmöglichkeiten haben. Man unterscheidet deshalb auch zwischen freien und gebundenen Standorten.

Die Wahl des Standortes ist eine konstitutive Entscheidung, die sich langfristig auf die Entscheidungen der Leistungserstellung und Leistungsverwertung auswirkt und nur schwer korrigierbar ist. Nicht alle Betriebe können den Standort frei wählen. Einige Betriebe sind z.B. aufgrund ihrer Rohstofforientierung (z.B. Bergbau) standortgebunden. Die anderen Betriebe wählen den Standort nach Behrens unter dem Aspekt des Gütereinsatzes und/oder des Güterabsatzes.

Die Standortwahl (Standort) erfolgt im Rahmen komplexer, mehrstufiger Planungs- und Entschei-dungsprozesse, die neben der Festlegung von Zielen und daraus abgeleiteten Entscheidungskriterien (Standortfaktoren) die Anwendung von Suchprinzipien zum Eingrenzen und Auffinden von S. -Alternativen sowie von Entscheidungsverfahren und -rechnungen (Standortkalkulation) zur Bewertung und Auswahl von S. umfassen. Anlässe für S. -Entscheidungen sind das Vorhandensein von Kapazitätsbedarf oder -Überschüssen sowie von Unzulänglichkeiten vorhandener S. (z. B. die Gefährdung der Versorgungssicherheit für Rohstoffe und Energie und von Absatzmärkten, die Verschlechterung der Kosten und Ertragssituation einer Betriebsstätte durch standortbedingte Nachteile). Aufgrund langfristiger Auswirkungen ist die S. -Wahl mit strategischen Planungen (Produkt und Marktstrategien) abzustimmen und in die Investitionsplanung zu integrieren. Während für kleinere Einbetrieb Unternehmen als Entscheidungstypen der betrieblichen S. -Wahl (Standorte, innerbetriebliche) nur die Neuerrichtung oder der Erwerb einer Betriebsstätte (bei Gründung) oder die nachträgliche S. -Verlagerung der Betriebsstätte in Betracht kommen, haben große Mehrbetrieb Unternehmen mit verzweigter S. -Struktur (Dezentralisation) in Abhängigkeit vom Entscheidungsanlaß außerdem die Möglichkeit, Zweigbetriebe zu errichten, Kapazitätsauf oder -abbau alternativ an verschiedenen vorhandenen S. vorzunehmen und Kapazitäten innerhalb der S. -Struktur zu verlagern. Besonders bei Neuerrichtungen größerer Betriebsstätten erfolgt der als Projekt durchgeführte S. -Wahlprozeß in mindestens drei Hauptschritten:
Eingrenzung, Bewertung und Auswahl von Makro-S. anhand von Länder und Regionalanalysen und logi-stischer Entscheidungskriterien (z. B. Transportkosten und -zeiten der Marktversorgung), wobei für internationale Unternehmen zunächst Länder (Standorte, nationale/internationale) und dann Regionen innerhalb eines Landes (Standorte, regionale) als für potentielle S. geeignete Räume zu bestimmen sind.
Vorauswahl von potentiellen Mi-kro-S. (Standorte, lokale) in der zuvor gewählten Region anhand von S. -Anforderungen (z. B. Raumbedarf), die aus den Ergebnissen einer Betriebsstättenplanung (wie Leistungsprogramm, Kapazität) abgeleitet werden.
3. Endauswahl des S. aufgrund von Wirtschaftlichkeitsrechnungen und ergänzenden Analysen (Standortkalkulation) für alle potentiellen Mi-kro-S. der engeren Wahl.

 

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