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Steuer

Steuer(n) sind Geldleistungen. sind keine Gegenleistung für eine bestimmte besondere Leistung des Staates (anders bei der staatlichen Rentenversicherung; denn wer Rente empfangen will, muss vorher Beiträge entrichtet haben –hier gilt also das Prinzip: Leistung und Gegenleistung). werden nach gesetzlichen Vorschriften allen natürlichen und juristischen Personen auferlegt, damit öffentlich-rechtliche Gemeinwesen Einnahmen erzielen können (damit werden Ausgaben des Staates finanziert). O werden nur dann erhoben, wenn ein Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Pflicht zur Steuerzahlung knüpft. dienen nicht nur der Einnahmenerzielung, um staatliche Aufgaben zu finanzieren. Sie können auch für andere Zielsetzungen eingesetzt werden. Dies können sein: wirtschafts-, sozialpolitische oder auch gesundheitspolitische Ziele wie z. B. bei der Tabaksteuer. In Deutschland gibt es rund 50 Steuerarten, die sich auf verschiedene Weise einteilen lassen.

 

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Stetigkeitsprinzip
Steuer, Definition gem. § 3 Abs. 1 AO

 

 
     
           
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