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Steuer
Steuer(n) sind
Geldleistungen
. sind keine
Gegenleistung
für eine bestimmte besondere
Leistung
des Staates (anders bei der staatlichen
Rentenversicherung
; denn wer
Rente
empfangen will, muss vorher
Beiträge
entrichtet
haben
–hier gilt also das
Prinzip
:
Leistung
und
Gegenleistung
). werden nach
gesetzlich
en Vorschriften allen
natürliche
n und
juristischen Person
en auferlegt, damit
öffentlich-rechtliche
Gemeinwesen
Einnahmen
erzielen können (damit werden
Ausgaben
des Staates finanziert). O werden nur dann erhoben, wenn ein
Tatbestand
zutrifft, an den das
Gesetz
die Pflicht zur
Steuerzahlung
knüpft. dienen nicht nur der Einnahmenerzielung, um staatliche
Aufgabe
n zu finanzieren. Sie können auch für andere
Zielsetzung
en eingesetzt werden. Dies können sein: wirtschafts-, sozialpolitische oder auch gesundheitspolitische
Ziele
wie
z
.
B
. bei der
Tabaksteuer
. In Deutschland gibt es rund 50
Steuerarten
, die sich auf verschiedene Weise einteilen lassen.
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Stetigkeitsprinzip
Steuer, Definition gem. § 3 Abs. 1 AO
Weitere Begriffe :
Überschussrechnung
Wiedererkennungsverfahren
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