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Eros
Steuerbegriff
Laut § 3
Abs
. 1
Abgabenordnung
sind
Steuern
Geldleistungen
, die nicht eine
Gegenleistung
für eine besondere
Leistung
darstellen und von einem
öffentlich-rechtliche
n Gemeinwesen zur Erzielung von
Einnahmen
allen auferlegt werden, bei denen der
Tatbestand
zutrifft, an den das
Gesetz
die
Leistungspflicht
knüpft. Für den Begriff sind somit sechs
Merkmale
entscheidend:
Geldleistungen
,
Leistungen
ohne eine besondere
Gegenleistung
, der
Steuergläubiger
ist ein
öffentlich-rechtliche
s Gemeinwesen, Zweck ist die Erzielung von
Einnahmen
, Zwangscharakter, Besteuerungstatbestand.
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