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Z
Steuerdestinatär
Derjenige, der eine
Steuer
nach der
Intention
des
Gesetzgeber
s
wirtschaftlich
tragen
soll
.
Als Steuerdestinatar bezeichnet
man
allgemein diejenige Person, die nach dem Willen des
Gesetzgeber
s eine
Steuer
wirtschaftlich
tragen
soll
. Der Begriff Steuerdestinatar bezieht sich also immer auf eine bestimmte
Steuer
.
Bei den einzelnen
Steuerarten
können
Abweichungen
zwischen dem
Steuerschuldner
und dem
Steuer
-destinatar einerseits sowie dem Steu-erdestinatar und dem
Steuerträger
andererseits auftreten. So ist bei der
Umsatzsteuer
beispielsweise der
Unternehmer
der
Steuerschuldner
, während der
Endverbraucher
Steuer
-destinatar ist (ebenso bei bestimmten
Verbrauchsteuern
wie
z
.
B
. der Tabak und
Mineralölsteuer
). Hingegen ist bei der
Gewerbesteuer
der
Gewerbebetrieb
der
Steuerschuldner
und Steuerdestinatar. Gelingt jedoch die Überwälzung der
Gewerbesteuer
über die
Absatzpreis
e auf die
Abnehmer
der
betriebliche
n
Produkte
, so sind letztgenannte die
Steuerträger
. Ob die Absicht des
Gesetzgeber
s, als Steuerdestinatar eine bestimmte Person festzulegen, tatsächlich realisiert werden kann, hängt in entscheidendem Maße von den Marktverhältnissen und dem Gelingen der
Steuer
-
überwälzung
ab.
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