Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Steuererhebung

Abschnitt im Besteuerungsverfahren. Nach der Durchführung des Besteuerungsprozesses und der Feststellung der Steuerschuld folgt das Erhebungsverfahren. Es regelt insbesondere Fragen nach der Verwirklichung des Steueranspruchs, der Fälligkeit und des Erlöschens. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Vorschriften zur Zahlung, zum Erlass, zur Verjährung sowie zur Verzinsung und zum Säumniszuschlag zu beachten.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Steuerdurchführungsverordnung
Steuererklärung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Montageerlaß Methodenkompetenz On the close
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum