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Steuerguthaben

Voll steuerpflichtige Empfänger von Dividenden deutscher Aktiengesellschaften erhalten eine Bescheinigung über die von der Aktiengesellschaft für ausgeschüttete Dividende gezahlte anteilmäßige Körperschaftsteuer in Höhe von 3/7 der Bardividende. Die Steuergutschrift muss als Einnahme versteuert werden. Die Steuerbescheinigung berechtigt zur Verrechnung mit der Steuerschuld wie eine Vorauszahlung.

 

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