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Steuersatz
Der Steuersatz ist in der Regel ein
Prozentsatz
, der auf eine
steuerlich
e
Bemessungsgrundlage
(
z
.
B
.
zu versteuerndes Einkommen
,
Vermögen
)
bezogen
wird. Aus dieser
Berechnung
ergibt sich die Höhe der
Steuer
. Der Steuersatz kann
proportional
oder progressiv sein. Bei progressiven Sätzen ist zwischen dem
Durchschnitt
s und dem Grenz bzw.
Spitzensteuersatz
zu unterscheiden, wobei der Durchschnittssatz stets unter dem für (zusätzliche)
Entscheidunge
n bedeutsamen
Grenzsteuersatz
liegt. Der Steuersatz kann sich auch, wie bei der
Gewerbe
und
Grundsteuer
, durch Einschaltung eines Meßbetragsverfahrens ergeben; er errechnet sich hierbei aus dem
Produkt
von
Bemessungsgrundlage
, Meßzahl und
Hebesatz
der Gemeinde. Gelegentlich wird der Steuersatz auch durch einen absoluten
Betrag
bestimmt, der dann auf eine Mengen oder Gewichtseinheit
bezogen
wird (
z
.
B
. bei der
Kfz-Steuer
der Hubraum in cm3 oder bei der
Mineralölsteuer
hl oder
kg
).
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