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Parkkralle
Steuerüberwälzung
Summe aller
rechtlich
zulässigen Versuche der Steuerabwehr durch Verlagerung der Steuerlast vom
Steuerpflichtige
n bzw.
Steuerzahler
auf einen anderen (-
Steuerwirkungen
). Es lassen sich drei Arten der Überwälzung unterscheiden:
1. Vorüberwälzung:
Steuer
wird in
Form
höherer
Preise
auf die
Nachfrager
der von der
Besteuerung
betroffenen
Leistungen
bzw.
Unternehmen
überwälzt;
2. Rücküberwälzung: Versuch, die
Einkaufspreis
e für
Vorleistungen
bzw.
Löhne
(
Lohn
),
Mieten
,
Pacht
en oder –
Zinsen
zu drücken;
3. Schräge Überwälzung: höhere Preisforderung gegenüber den
Nachfrager
n bei anderen als der von der
Besteuerung
betroffenen
Leistung
. Eine notwendige Voraussetzung einer erfolgreichen Steuerüberwälzung ist eine geringe
Preiselastizität der Nachfrage
.
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Gewinn
Proteststreik
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