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Parkkralle

 

Steuerüberwälzung

Summe aller rechtlich zulässigen Versuche der Steuerabwehr durch Verlagerung der Steuerlast vom Steuerpflichtigen bzw. Steuerzahler auf einen anderen (- Steuerwirkungen). Es lassen sich drei Arten der Überwälzung unterscheiden:
1. Vorüberwälzung: Steuer wird in Form höherer Preise auf die Nachfrager der von der Besteuerung betroffenen Leistungen bzw. Unternehmen überwälzt;
2. Rücküberwälzung: Versuch, die Einkaufspreise für Vorleistungen bzw. Löhne (Lohn), Mieten, Pachten oder – Zinsen zu drücken;
3. Schräge Überwälzung: höhere Preisforderung gegenüber den Nachfragern bei anderen als der von der Besteuerung betroffenen Leistung. Eine notwendige Voraussetzung einer erfolgreichen Steuerüberwälzung ist eine geringe Preiselastizität der Nachfrage.

 

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