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Stimmrecht

Ein Stimmrecht verbrieft in der Regel jede Aktie gemäß ihrem Nennwert. Dies ist bei Stammaktien ( Aktienarten) der Fall. Vorzugsaktien können dagegen sowohl als Aktien ohne Stimmrecht als auch als Mehrstimmrechtsaktien, soweit dies zulässig ist, ausgegeben werden.

(engl. right of vote) Das Stimmrecht gehört zu den grundlegenden Mitgliedschaftsrechten des Eigentümers an einem Unternehmen. Jeder Anteilseigner verfügt üblicherweise über das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, soweit der Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt (z. B. bei stillen Gesellschaftern). Bei der Aktiengesellschaft enthalten Aktien ein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Bei Vorzugsaktien kann das Stimmrecht jedoch ausgeschlossen werden. In Deutschland wird das Stimmrecht des Kleinaktionärs oft auf die depotführende Bank übertragen (Depotvollmacht; Depotgeschäft). Bei Publikumsaktiengesellschaften verfügen deshalb die Banken über den eigenen Anteil hinaus noch über die Stimmen der Depotkunden. Aus diesem Grund ist die Stimme des einzelnen Aktionärs oft ohne Bedeutung. Es ist deshalb finanzwirtschaftlich (Finanzwirtschaft) kaum zu erklären, warum Stammaktien oft an der Börse zu einem höheren Börsenkurs als stimmrechtslose Vorzugsaktie notieren.

ist das Recht des Mitglieds einer Gesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft), in der Mitgliederversammlung (z.B. Hauptversammlung) bei den Beschlüssen mitzustimmen, die gefaßt werden. In der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wird nach Aktien-Nennbeträgen abgestimmt. Hat ein Aktionär z.B. 100 Aktien, so hat er auch 100 Stimmen. In der Generalversammlung der Genossenschaft wird nach Köpfen abgestimmt. Vom Depotstimmrecht spricht man, wenn jemand seine ihm zustehenden Stimmrechte zur Wahrnehmung auf die Bank überträgt, bei der er sein Depot unterhält.

 

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