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Strukturfonds der Europäischen Union

Von der Europäischen Kommission verwaltete Mittel zur gezielten Strukturverbesserung bedürftiger Regionen der Mitgliedstaaten der EU. Vorrangigstes Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der Gemeinschaft, um durch Maßnahmen zur Verringerung der Disparitäten zwischen den europäischen Volkswirtschaften das Funktionieren des gemeinsamen Binnenmarktes zu gewährleisten. Die Strukturfonds sind:
der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL);
der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);
der Europäische Sozialfonds (ESF);
der Kohäsionsfonds der EU.
Die Aufgaben und Ziele sowie die Organisation der Strukturfonds werden vom Europäischen Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlament
s sowie nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen einstimmig festgelegt, was auch die Neuordnung der Fonds einschließen kann. Analog zu diesem Verfahren bestimmt der Rat die allgemeinen Regeln und Vorgehensweisen zur Arbeitsweise und Koordination der Fonds untereinander wie auch die Kooperation mit anderen vorhandenen Finanzierungsinstrumenten (zum Beispiel dem Finanzierungsinstrument für die Fischerei (FIAF) oder dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)).

 

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