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Strukturkrisenkartell

ist ein - Kartell, welches bei einem nachhaltigen Rückgang der Nachfrage (z.B. in einer bestimmten Branche) gebildet wird. Es soll dazu dienen, die verbleibende Nachfrage anteilmäßig (z.B. nach Kapazität der Beteiligten) auf die beteiligten Unternehmen aufzuteilen, so daß keinem ein unverhältnismäßig großer Schaden entsteht. Strukturkrisenkartelle gehören zu den genehmigungspflichtigen Kartellen.

S. (§ 4 GWB) können sich auf die Bindung aller Aktionsparameter beziehen und verfolgen einen geordneten Abbau von Überkapazitäten bei einem zurückgehenden Absatz wegen einer nachhaltigen Änderung der Nachfrage. Da mit einem S. starke Wettbewerbsbeschränkungen verbund en sein können, legt der Gesetzgeber bei einer Genehmigung eines S. strenge Maßstäbe an. Demnach setzt die Genehmigung voraus, daß der Nachfragerückgang längerfristig zu erwarten sein muß, und daß für den Erlaubniszeitraum ein vollständiger Kapazitätsabbauplan vorliegen muß. Darüber hinaus muß der KartelJver-trag für die planmäßige Kapazitätsanpassung notwendig werden, und die Regelung muß »unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls« erfolgen.

 

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