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Stückzinstopf
Beim
Erwerb
gezahlte
Stückzinsen
können mit erhaltenen
Zinsen
bei der
Ermittlung
der
Einkünfte
aus
Kapitalvermögen
verrechnet werden. Um den
Betrag
für die
Zinsabschlagsteuer
ermitteln zu können, führen
Banken
für das
Depot
eines
Kunden
eine
laufende
Rechnung
mit gezahlten und erhaltenen
Stückzinsen
, den Stückzinstopf. Auf diese Weise werden Überzahlungen bei der
Zinsabschlagsteuer
vermieden.
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