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Substanzwert

Substanzwert ist ein Begriff aus der Unternehmensbewertung und umfaßt die Geldsumme, die aufgewendet werden müßte, um ein Unternehmen zu errichten, das dem Bewertungsobjekt gleicht.

Verfahren zur Ermittlung des Ertragswerts einer Unternehmung. Der spezifischen Fragestellung entsprechend wird der Ertragswert nach folgenden Verfahren errechnet:

(1) Ertragsverfahren bei unterstellter zeitlich begrenzter Lebensdauer der Unternehmung.

(a) Die Ermittlung des Ertragswerts (Ew) erfolgt bei im Zeitablauf in unterschiedlicher Höhe anfallenden Reinerträgen.

(b) Die Ermittlung des Ertragswerts bei im Zeitablauf in gleicher Höhe anfallenden Reinerträgen erfolgt.

(2) Verfahren zur Ertragswertermittlung bei unterstellter unbegrenzter Lebensdauer der Unternehmung.

Die Aussagefähigkeit des Ertragswertverfahrens ist von der Bestimmung des Kalkulationszinssatzes sowie von der Qualität der Prognose hinsichtlich der Reinerträge abhängig.

Gegensatz:
Ertragswert

Der Substanzwert, auch Reproduktionswert genannt, stellt den Wert dar, der kostenmäßig bei Reproduktion der vorhandenen Unternehmung anfallen würde. Addiert man die Tageswerte aller Vermögensgegenstände am Bewertungsstichtag, so erhält man den Substanzwert. Die Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Substanzwert ist der originäre Firmenwert oder Geschäftswert.

Summe aller Vermögenswerte abzüglich der Schulden bei einem Unternehmen. Insbesondere bei einer Liquidation eines Unternehmens und bei der Beurteilung stiller Reserven wird vom Substanzwert ausgegangen.

ist der zu einem bestimmten Stichtag in Geldeinheiten ausgedrückte Tageswert einer Unternehmung. Er ergibt sich durch die Bewertung der Vermögensgegenstände mit ihrem Marktpreis, davon abgezogen werden die Schulden des Unternehmens.

„Innerer Wert" eines Unternehmens oder eines Unternehmensanteils (z. B. Aktie). Er ergibt sich aus den aktuellen Vermögenswerten abzüglich der Schulden. Der Substanzwert läßt, anders als der Ertragswert, zukünftige Erträge unberücksichtigt und kann deshalb vom Ertragswert abweichen.

(Reproduktionswert) Hilfswert bei der Ermittlung des Unternehmenswertes (Unternehmensbewertung). Der Substanzwert entspricht nach dem Prinzip der Einzelbewertung der Summe der Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter. Zieht man von diesem sog. Bruttosubstanzwert die Schulden ab, so erhält man den Nettosubstanzwert. Wertmassstab für die Substanzwertermittlung im Steuerrecht ist generell der Teilwert. Eine Substanzwertermittlung erfolgt bei der Feststellung des Firmenwerts und des Betriebsvermögens sowie bei der Bewertung nichtnotierter Anteile nach dem Stuttgarter Verfahren.

siehe   Substanzwertverfahren (in der  Unternemensbewertung).

Der Substanzwert eines Unternehmens beinhaltet auch die »stillen Reserven« und ergibt sich aus den tatsächlichen Vermögenswerten abzüglich Schulden.

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