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Subventionen
Subventionen sind Begünstigungen (z. B. direkte Geldleistungen, steuerliche Ermäßigung), die der Staat einer bestimmten Gruppe von Empfängern außerhalb des staatlichen Bereichs (z. B. landwirtschaftlichen Betrieben) ohne marktwirtschaftliche Gegenleistung zukommen lässt. Subventionen an private Haushalte bezeichnet man auch als Transfers.
(engl. subsidy, bounty) Vom Staat oder öffentlichen Körperschaften dem Unternehmenssektor gewährte einmalige oder fortlaufende Hilfeleistungen werden Subventionen genannt (im weiteren Sinn zählen auch die Transferzahlungen an private Haushalte, z. B. Eigenheimzulage, dazu). Zu den am häufigsten angewandten Subventionsarten gehören die Erhaltungssubvention (z. B. Landwirtschaft, Bergbau), die Erziehungssubvention (Förderung neuer Wirtschaftszweige) und die Exportsubvention. Subventionen können auch indirekt (z. B. über Steuererleichterungen bzw. Steuerstundungen (z. B. + Sonderabschreibungen ) oder durch Subventionierung von vorgelagerten Produktionsstufen gewährt werden. Nach EG Vertrag unterliegen Subventionen Beschränkungen (Art. 92,93 EGV).
Vom Staat oder öffentlichen Körperschaften gewährte einmalige oder fortlaufende Hilfeleistungen für einzelne Unternehmen oder spezielle Wirtschaftszweige zu deren Stützung und Stabilisierung. Zu den am häufigsten angewendeten Subventionsarten zählen die Erhaltungssubvention (zum Beispiel Landwirtschaft, Bergbau), die Erziehungssubvention (Förderung neuer Wirtschaftszweige) und die Exportsubvention (Finanzierung von Ausfuhren). Subventionen können auch indirekt (zum Beispiel über Steuererleichterungen) oder durch Subventionierung von vorgelagerten Produktionsstufen gewährt werden. Im Sinne des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (GATT) gehören sie neben Zöllen zu den tarifären Handelshemmnissen. Nach EG-Vertrag unterliegen sie Beschränkungen (Art. 92, 93 EGV).
sind Leistungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, um einen bestimmten, im allgemeinen Interesse liegenden Zweck zu erreichen. Sie erfolgen ohne Gegenleistung des Unternehmens an den Staat. Da sie einen Eingriff in den freien Marktausgleich der Wirtschaft darstellen, sind sie nach § 12 des - Gesetzes zur Förderung der Stabiliät und des Wachstums der Wirtschaft in der Weise zu gewähren, daß sie den Zielen des Magischen Vierecks nicht widersprechen. Alle zwei Jahre hat die Bundesregierung einen Subventionsbericht vorzulegen, der über Höhe und Veränderung solcher Mittel Auskunft gibt. Nach dem Zweck der Subventionsgewährung unterscheidet man Erhaltungssubventionen, Anpassungssubventionen (Anpassung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen an neue Bedingungen) und Förderungssubventionen (insbesondere zur Steigerung der Produktivität in der Wirtschaft).
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