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Tackle to Tackle-Zeitraum

Spezieller Haftungszeitraum beim Seetransport durch einen Verfrachter. Er erstreckt sich von der Anlieferung der Güter über die Reling des Schiffes bis zur Abladung über die Reling des Schiffes am Zielhafen. Er ist von Bedeutung für die Ausnahmetatbestände der Haftung eines Verfrachters nach §606 Handelsgesetzbuch (HGB) (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Landschadensklausel). (Seetransporthaftung)

 

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