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Tackle to Tackle-Zeitraum
Spezieller Haftungszeitraum beim Seetransport durch einen
Verfrachter
. Er erstreckt sich von der
Anlieferung
der
Güter
über die Reling des
Schiff
es
bis
zur Abladung über die Reling des
Schiff
es am Zielhafen. Er ist von Bedeutung für die Ausnahmetatbestände der
Haftung
eines
Verfrachter
s nach §606
Handelsgesetzbuch (HGB)
(zum Beispiel im Zusammenhang mit der
Landschadensklausel
). (
Seetransporthaftung
)
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