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Tafelgeschäft

Sonderform des Wertpapiergeschäftes zwischen einer Bank und einem Kunden. Der Kunde kauft oder verkauft Zug um Zug Wertpapiere am Schalter einer Bank anonym, d. h. ohne eine Legitimationsprüfung (Überprüfung seiner Identität) und ohne dass sein Name in den Büchern der Bank erscheint. Beliebtes Instrument der Steuerhinterziehung.

Geschäfte der Kreditinstitute mit Personen, für die kein Konto geführt wird bzw. die nicht über ein Konto verrechnet werden sollen. Dies sind in erster Linie Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und Sorten. Bei solchen Geschäften braucht grundsätzlich keine Legitimation geprüft und festgehalten zu werden, es sei denn, dass die Meldeschwelle des Geldwäschegesetzes von 20.000,00 EUR erreicht würde.

 

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