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Tantieme

insbesondere bei Kapitalgesellschaften übliche Gewinnbeteiligung durch einen prozentualen Anteil am Reingewinn (Gewinn) bzw. am Umsatz für Vorstand und Aufsichtsrat, gelegentlich auch für Angestellte und Arbeiter. Eine garantierte Tantieme wird dem Vorstand auch dann gezahlt, wenn kein Reingewinn erzielt wurde. Es handelt sich dann um ein zusätzliches Gehaltsversprechen.

Tantieme ist eine Form der betrieblichen Gewinnbeteiligung, wobei an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstandes, aber auch an leitende Angestellte Entgeltzahlungen in Abhängigkeit vom Gewinn erfolgen.

 

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