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Tarif, progressiver
Bei einem
Steuertarif
, der progressiv ausgestaltet ist, nimmt der
Steuersatz
mit steigender
Bemessungsgrundlage
zu. Progressive
Steuertarif
e sind bei verschiedenen
Steuern
bekannt,
z
.
B
. bei der
ESt
und derErbSt. Der Grund gedanke der
Progression
ist in dem Leistungsfähigkeitspostulat der
Besteuerung
zu sehen. So geht
man
bei der Tarifgestal-tung der
ESt
davon aus, daß sich dieLeistungsfähigkeit des
Steuerpflichtige
n mit zunehmendem Einkommenerhöht, so daß zusätzliches
Einkommen
auch mit einem stets höheren
Tarif
zu belasten ist. Eine Progressionkann sich
wirtschaftlich
auch bei
proportional
en
Tarif
en ergeben. So istz.
B
. bei
Kapitalgesellschaften
derKSt-
Tarif
bei Gewinnthesaurierung56%, bei
Gewinnausschüttung
en dagegen 36%. Je nach Ausschüttungsverhalten kann sich demnach derSteuersatz auf das gesamte
Einkommen
der
Kapitalgesellschaft
progressiv entwickeln.
Progression
en können sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiterhin durch die Inter-dependenz der
Steuern
untereinanderergeben, d. h. ihre gegenseitige
Abzugsfähigkeit
bzw. Nichtabzugsfä-higkeit bei der
Ermittlung
der
Bemessungsgrundlage
.
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