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Tariflohn

von den Tarifvertragsparteien (Tarifpartner) ausgehandelter Lohn. Dieser besitzt Mindestlohncharakter und liegt im Allgemeinen unter dem Effektivlohn. Lohndrift

Tariflohn ist das laut Tarifvertrag an die Arbeitnehmer zu zahlende Arbeitsentgelt.

Hinweis:
Der Tariflohn ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung (Akkordlohn, Prämienlohn).

der in einem Tarifvertrag über den Ecklohn vereinbarte Lohn, der bei Vorliegen eines kollektiven Arbeitsvertrages nicht unterschritten werden darf.

Der Tariflohn ist der im Rahmen eines Tarifvertrages vereinbarte Lohn, der nicht unterschritten werden darf. Meistens wird nur der sogenannte Ecklohn für die Facharbeiterlohngruppe ausgehandelt, aus der sich die Tariflöhne für die anderen Lohngruppen durch prozentuale Zu- oder Abschläge berechnen lassen.

 

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