Hinweis:
Der Tariflohn ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung (Akkordlohn, Prämienlohn).
Der Tariflohn ist der im Rahmen eines Tarifvertrages vereinbarte Lohn, der nicht unterschritten werden darf. Meistens wird nur der sogenannte Ecklohn für die Facharbeiterlohngruppe ausgehandelt, aus der sich die Tariflöhne für die anderen Lohngruppen durch prozentuale Zu- oder Abschläge berechnen lassen.