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Tausch

Tausch Zwei Partner (z. B. der Tropenforscher Schwitzig und der Eingeborene Klongo) treffen eine Vereinbarung darüber. dass der eine (Schwitzig) dem anderen ein Wirtschaftsgut (z. B. einen Beutel Glasperlen) überlässt und im gleichen Zug der andere (Klongo) seinem Tauschpartner ebenfalls ein Wirtschaftsgut (z. B. einen Sack Kaffeebohnen) gibt. Der Tausch ist für beide Partner dann sinnvoll, wenn sie sich vom Wirtschaftsgut des anderen jeweils einen höheren Nutzen versprechen. Wie sich das im Falle von Schwitzig und Klongo verhält. ist eindeutig: Klongo wird in unzulässiger Weise übers Ohr gehauen. In einer Geldwirtschaft wird zumeist Ware gegen Geld und Geld gegen Ware getauscht. Der direkte Tausch Ware gegen Ware (naturalt Tauschwirtschaft) ist eher unüblich.

T. ist der Austausch eines bestimmten Gegenstandes gegen einen anderen. Der T. -Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem die Gegenleistung m Gegensatz zum Kauf -nicht in Geld oder anderen Umlaufwerten besteht; die Vorschriften über den Kauf finden jedoch entsprechende Anwendung (§515 BGB). Bei Inzahlungnahme eines Gegenstandes beim Kauf wird die Gegenleistung z. T. durch Zahlung von Geld und z. T. durch Annahme der in Zahlung gegebenen Sache an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) erbracht; i. d. R. handelt es sich hierbei um einen reinen Kaufvertrag.

Siehe auch: Transaktion

 

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