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Teileingezahlte Aktien
Aktien
, deren
Nennbeträge
nicht voll eingezahlt sind. Teileingezahlte
Aktien
müssen immer
Namensaktien
sein, da die
Aktionäre
bei erforderlicher Volleinzahlung der
Unternehmung
bekannt sein müssen. Die Mindesteinzahlung beträgt 25 % des
Nominalwert
es. In Deutschland ist lediglich
Versicherung
en die
Emission
teileingezahlter
Aktien
erlaubt.
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