Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Teileingezahlte Aktien

Aktien, deren Nennbeträge nicht voll eingezahlt sind. Teileingezahlte Aktien müssen immer Namensaktien sein, da die Aktionäre bei erforderlicher Volleinzahlung der Unternehmung bekannt sein müssen. Die Mindesteinzahlung beträgt 25 % des Nominalwertes. In Deutschland ist lediglich Versicherungen die Emission teileingezahlter Aktien erlaubt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Teilefamilie
Teilemission

 

 
     
           
Weitere Begriffe : ATM Optionsserie Publizitätsgesetz (PublG)
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum