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S
T
U
V
W
X
Y
Z
Teilpläne in der Planung
1. Pläne, die nur einen bestimmten
Bereich
der
Unternehmung
erfassen,
z
.
B
.
Absatzplan
, (
Planabsatz
).
2. Im ungenauen Sprachgebrauch oft für
Prognose
der isolierten
Entwicklung
(
Plandaten
),
z
.
B
. Plan der
Bevölkerungsentwicklung
.
Teilpläne können
z
.
B
. erstellt werden für die folgenden Bereiche:
Verkauf
(
Planabsatz
),
Produktion
(
Fertigungsprogrammplanung
),
Einkauf
(
Beschaffungsplan
),
Kosten
(
Plankostenrechnung
),
Kapitalbedarf
(
Finanzplan
) und
Gewinn
(
Ergebnisplan
).
Aufgabe
der
zentrale
n Planungsinstanz ist die
wechselseitig
e
Abstimmung
der Teilpläne
Interdependenz der Planung
).
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