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Teilrecht
Bei der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
einer
Aktiengesellschaft
bestehendes anteiliges Recht des
Aktionär
s,
Berichtigungsaktien
im entsprechenden Verhältnis beziehen zu dürfen. Das Recht kann veräußert und gehandelt werden. Der rechnerische
Wert
ergibt sich wie bei der Formel für das
Bezugsrecht
bei einer gewöhnlichen
Kapitalerhöhung
, wobei für den Erwerbskurs der
Wert
Null eingesetzt wird.
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Teilrecht (an einer Aktie)
Weitere Begriffe :
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