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Teilrecht

Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer Aktiengesellschaft bestehendes anteiliges Recht des Aktionärs, Berichtigungsaktien im entsprechenden Verhältnis beziehen zu dürfen. Das Recht kann veräußert und gehandelt werden. Der rechnerische Wert ergibt sich wie bei der Formel für das Bezugsrecht bei einer gewöhnlichen Kapitalerhöhung, wobei für den Erwerbskurs der Wert Null eingesetzt wird.

 

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Teilrecht (an einer Aktie)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Krankenversichertenkarte Leveraged-Buyout Schuldenregulierungsverfahren
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