A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Teilzahlungskredit
(
Abzahlungskredit
,
Ratenzahlungskredit
)
Kredit
an
Konsumenten
oder
Verbraucher
, dessen
Rückzahlung
in gleichbleibenden
Rat
en zu regelmäßig wiederkehrenden
Termin
en erfolgt. Der
Betrag
kann in bar ausgezahlt werden, i. d.
R
. wird er jedoch nicht in bar ausgezahlt. Bei dieser
Form
handelt es sich um eine
Kreditgewährung
des
Verkäufer
s an den
Käufer
, also eine
Absatzfinanzierung
, dem ein
Abzahlungsgeschäft
zugrunde liegt.
Soweit Teilzahlungskredite von darauf spezialisierten
Teilzahlungsbanken
eingeräumt werden, geschieht dies in drei unterschiedlichen Formen:
(1) Direkte
Kreditgewährung
A-Geschäft
, direkte
Kundenfinanzierung
,
Konsumfinanzierung
). Der
Bankkunde
erhält einen
Kredit
ohne die
Mitwirkung
eines
Produzent
en oder
Händler
s eingeräumt. Der
Kredit
wird in
Form
einer
Barauszahlung
oder in
Form
von Kreditschecks eingeräumt. Kreditschecks können dem
Produzent
en oder
Händler
in
Zahlung
gegeben werden.
(2) Indirekte
Kreditgewährung
B-
Geschäft
:
Kreditgewährung
zur
Finanzierung
hochwertiger
Konsumgüter
unter Einschaltung des
Händler
s, der mithaftet.
C-
Geschäft
:
Kreditgewährung
zur
Finanzierung
von Kraftfahrzeugen und
Maschinen
(
Konsumgüter
und/oder
Güter
des
Anlagevermögens
). Die
Finanzierung
erfolgt durch ein
Darlehen
der
Bank
an den
Kunden
. Zur
Besicherung
der einzelnen
Rat
en werden vom
Verkäufer
auf den
Kunden
Teilzahlungswechsel gezogen.
Ratenkredit
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Teilzahlungsfinanzierung, Teilzahlungskredit
Teilzahlungskreditinstitute
Weitere Begriffe :
Beschaffungscontrolling
Anpassungsmaßnahme
Bremer Baumwollbörse e.V.
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum