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Teilzahlungskredit

(Abzahlungskredit, Ratenzahlungskredit) Kredit an Konsumenten oder Verbraucher, dessen Rückzahlung in gleichbleibenden Raten zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen erfolgt. Der Betrag kann in bar ausgezahlt werden, i. d. R. wird er jedoch nicht in bar ausgezahlt. Bei dieser Form handelt es sich um eine Kreditgewährung des Verkäufers an den Käufer, also eine Absatzfinanzierung, dem ein Abzahlungsgeschäft zugrunde liegt.
Soweit Teilzahlungskredite von darauf spezialisierten Teilzahlungsbanken eingeräumt werden, geschieht dies in drei unterschiedlichen Formen:
(1) Direkte Kreditgewährung
A-Geschäft, direkte Kundenfinanzierung, Konsumfinanzierung). Der Bankkunde erhält einen Kredit ohne die Mitwirkung eines Produzenten oder Händlers eingeräumt. Der Kredit wird in Form einer Barauszahlung oder in Form von Kreditschecks eingeräumt. Kreditschecks können dem Produzent
en oder Händler in Zahlung gegeben werden.
(2) Indirekte Kreditgewährung
B-Geschäft: Kreditgewährung zur Finanzierung hochwertiger Konsumgüter unter Einschaltung des Händlers, der mithaftet.
C-Geschäft: Kreditgewährung zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen und Maschinen (Konsumgüter und/oder Güter des Anlagevermögens). Die Finanzierung erfolgt durch ein Darlehen der Bank an den Kunden. Zur Besicherung der einzelnen Raten werden vom Verkäufer auf den Kunden Teilzahlungswechsel gezogen.

Ratenkredit

 

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Weitere Begriffe : Beschaffungscontrolling Anpassungsmaßnahme Bremer Baumwollbörse e.V.
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