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Tel-Quel-Klausel

Tale-Quale-Clause
Qualitätsklausel in internationalen Handelsverträgen bestimmter Branchen, die besagt, daß Güter so geliefert werden dürfen, wie sie anfallen. Es wird keine Gewähr für ein bestimmtes Qualitätsniveau übernommen. Die Ware muß allerdings noch ein Handelsgut mittlerer Art und Güte ihrer Klasse darstellen. Die Tel-Quel-Klausel befreit nicht allgemein von der Haftung für Qualitätsmängel. Sie gilt nur für Mängel, die dem Verkäufer beim Vertragsabschluß nicht bekannt waren und ihm auch später nicht zuzurechnen sind (Mängelrüge). In der Handelspraxis wird die Klausel jedoch häufig in dem Sinne mißverstanden, daß die geringste Qualität der bestellten Warenkategorie geliefert werden darf.

 

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