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Terminkontrakt

üblicherweise Futures. Bezeichnung für ein standardisiertes Termingeschäft, bei dem sich der Verkäufer zur Lieferung einer bestimmten Ware oder eines bestimmten Finanzinstruments (jeweils definiert in Art und Qualität) in einer festgelegten Menge zu einem fixierten Preis und fest vereinbarten Termin verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits, die Ware oder das Finanzinstrument zu den Vertragskonditionen abzunehmen. Börsenterminkontrakte sind im Kontraktvolumen, in der Art und Qualität der Ware oder des Finanzinstruments sowie dem künftigen Vertragserfüllungszeitpunkt standardisiert.

 

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