Klausel im Zusammenhang mit einem Akkreditiv, die besagt, daß die Dokumente nicht vom Begünstigten des Akkreditivs ausgestellt werden müssen bzw. daß der im Konnossement angegebene «Shipper» nicht mit dem Begünstigten identisch sein muß. In der Regel erfolgt dies mit der Formulierung «Third Party Documents acceptable» oder «Bills of Lading showing third party as shipper acceptable».