Die Tilgungsleistungen werden zuerst auf das Streckungsdarlehen angerechnet, bevor die planmäßige Tilgung des Hauptdarlehens beginnt. In der Regel hat also die ratenweise Abzahlung des zusätzlich gewährten Damnumbetrags eine Verlängerung der Laufzeit des Hauptdarlehens zur Folge; die Tilgung wird dadurch verlängert oder gestreckt.