Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Tilgungsstreckung

Begriff im Zusammenhang mit einem langfristigen Darlehen (z. B. Hypothekarkredit). Man kann zwei Fälle unterscheiden:
(1) Der Kreditgeber zahlt für eine bestimmte Zeit (sog. Freijahre) keine Tilgung. Die Tilgung wird hinausgeschoben.
(2) Die eigentliche Bezeichnung Tilgungsstreckung hat sich aber für die Fälle eingebürgert, in denen ein Darlehen, das ursprünglich unter Einbehaltung eines Damnums ausgezahlt werden sollte, mit dem vollen Darlehensbetrag dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wird: Technisch erhält der Darlehensnehmer zwei Darlehen:
- das Hauptdarlehen und
- ein Zusatzdarlehen (Streckungsdarlehen) in Höhe des Damnums (aber auch Stundung des Damnums oder Aufstockung des Hauptdarlehens möglich).

Die Tilgungsleistungen werden zuerst auf das Streckungsdarlehen angerechnet, bevor die planmäßige Tilgung des Hauptdarlehens beginnt. In der Regel hat also die ratenweise Abzahlung des zusätzlich gewährten Damnumbetrags eine Verlängerung der Laufzeit des Hauptdarlehens zur Folge; die Tilgung wird dadurch verlängert oder gestreckt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Tilgungsrate
Tilgungsstücke

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Wertaufholungsgebot Banking Federation of the European Union Threshold Accepting
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum